Was können Sie tun? |
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Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und begleichen Sie die Forderungen nicht ohne weiteres! Lassen Sie das Forderungsschreiben vorher juristisch prüfen. Die Verbraucherzentralen stehen Ihnen bei der Überprüfung und gegebenenfalls notwendigen rechtlichen Schritte unterstützend zur Seite. Buchen Sie dafür eine Beratung. Bekommen Sie einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid oder eine Klageschrift von einem Gericht, sollten Sie sich sofort von einer Verbraucherzentrale oder einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Sie können ebenfalls unsere interaktive Briefvorlage nutzen, um dem Rechtsanwalt zu antworten und die vermeintlich unberechtigte Forderung abzulehnen. Auf mögliche darauf folgende Schreiben sollten Sie nicht antworten und auch nicht versuchen, mit Heyls Kanzlei Kontakt aufzunehmen. Lassen Sie sich lieber zum weiteren Vorgehen beraten. Lassen Sie sich nicht auf eine Ratenzahlung ein! Das kann als Anerkennung der Forderung gewertet werden. Auch unser Inkasso-Check kann Ihnen helfen. Damit können Sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen lassen: Sie erfahren, ob Sie überhaupt zahlen müssen und ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist. Soweit bei unberechtigten Forderungen ein Schufa-Eintrag veranlasst wurde, ist das rechtswidrig. Die Schufa-Daten können Sie abfragen – und korrigieren lassen. Die Kosten trägt der Kläger, der die unberechtigten Forderungen verlangt hat. Verbreiten Sie die Info auch in Ihrem Umfeld. Leider erreichen die Berichte oft nicht die direkt Betroffenen, weshalb sie gar nicht wissen, dass und wie Sie sich gegen die Forderungen wehren können. |
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Weitere Informationen und Wissenswertes |
Wovor warnen wir? |
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Rechtsanwalt Ralf Heyl aus Hürth bei Köln hat Forderungsschreiben an Verbraucher:innen versendet, die Kund:innen bei der Postbank waren. Gerichtsurteile (OLG Braunschweig und OLG Frankfurt) haben nun gezeigt, dass Forderungen verjährt, verwirkt oder sogar zweifelhaft sein können. In den unberechtigten bzw. zweifelhaften Altforderungen werden kurzfristige Zahlungen von Betroffenen aufgrund von Restschulden aus Krediten oder Kontoüberziehungen verlangt. Gleichzeitig wird eine kostenpflichtige Ratenzahlung angeboten, ohne die genauen Kosten transparent zu machen. In aktuellen Beschwerden - die uns bis Januar 2024 erreicht haben - wird darauf hingewiesen, dass der betreffende Anwalt Forderungen von vor sechs Jahren geltend macht. Es wird angenommen, dass der Anwalt der Postbank 770.000 Altforderungen abgekauft hat, es handelt sich also um viele Betroffene. Inzwischen besteht keine Zusammenarbeit zwischen dem Anwalt und der Postbank mehr. Rechtsanwalt Ralf Heyl versuchte dennoch, die Forderungen zu Geld zu machen, indem er Forderungsbriefe verschickt und Verbaucher:innen gerichtliche Schritte androht. In einigen Fällen mussten Betroffene tatsächlich vor Gericht, da der Rechtsanwalt Heyl Klage erhob. Doch in den uns bekannten Fällen wurden die Klagen abgewiesen. Teilweise urteilte das Gericht, das die Forderungen auf Rückzahlung verjährt seien. Denn wurde die Forderung nicht korrekt angemahnt, verjährt sie bereits nach 3 Jahren. In anderen Fällen wies das Gericht die Klage ab, weil es an Beweisen mangele oder die Abtretungsanzeige nicht von der Postbank, sondern vom Anwalt selbst verfasst wurde. |
Ihre Erfahrungen sind wichtig!
Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) und der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.