Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Stand:
Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Schmuckbild
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

„Wohngeld jetzt online beantragen“, heißt es auf der Website online-wohngeld.de. Damit könnten Verbraucher:innen denken, dass sie dort einen Antrag auf Wohngeld stellen könnten. Was nicht deutlich gemacht wird: Nutzer:innen erhalten anschließend eine Rechnung über 29,99 Euro – und ihr Antrag wird gar nicht zur zuständigen Behörde weitergeleitet. Sie haben also gar kein Wohngeld beantragt.

Die angeblichen Anträge werden vom Betreiber der Website, der SSS-Software Special Service GmbH, an das Bauministerium (BMWSB) weitergeleitet. Nach Angaben des BMWSB sind dort bereits tausende Anträge per Post eingegangen. Allerdings ist das Ministerium nicht zuständig und wird diese Anträge nicht bearbeiten.

Vorsicht vor online-wohngeld.de! Darum warnen wir:

  • Es wird kein Wohngeldantrag bei einer (zuständigen) Wohngeldstelle gestellt!
  • Es werden nach Aussage der  Betreiber „formlose fristwahrende Erstanträge“ erstellt. Unserer Einschätzung nach sind sie nicht fristwahrend.
  • Nutzer:innen nehmen bei normaler Bildschirmauflösung den Preis nicht wahr, wenn sie oben direkt auf „Jetzt beantragen“ klicken. Denn dann scrollt die Seite zum Eingabeformular runter. Der Preis wird nicht in der Nähe des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ genannt.
  • Was die Website für Nutzer:innen leistet, wird nicht klar kommuniziert.


 

Icon Informationen

Was können Sie tun?

 

Wenn Sie auf das Angebot reingefallen sind:

  • Stellen Sie unbedingt einen Antrag auf Wohngeld bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle in Ihrer Gemeinde. Sonst verlieren Sie wertvolle Zeit, denn Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde.
  • Abonnieren Sie weiter unten unseren News-Alert – damit informieren wir Sie, wenn es Neuigkeiten in unserem Verfahren gibt.


 

Icon Informationen

Was tun wir?

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter wegen unzureichender Informationen abgemahnt. Je nach Reaktion ziehen wir eine Unterlassungsklage in Erwägung. 

Außerdem prüfen wir auch eine Sammelklage, um das Geld für Sie zurückzuholen. Kommt die Sammelklage zustande, können Sie sich beteiligen! 

Über den News-Alert bleiben Sie auf dem Laufenden. Dort informieren wir zum Beispiel, falls eine Teilnahme an der Klage möglich ist. 

Icon Informationen

Weitere Informationen und Wissenswertes

 

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.