Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Stand:
Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
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Wovor warnen wir?

 

„Wohngeld jetzt online beantragen“, heißt es auf der Website online-wohngeld.de. Damit könnten Verbraucher:innen denken, dass sie dort einen Antrag auf Wohngeld stellen könnten. Was nicht deutlich gemacht wird: Nutzer:innen erhalten anschließend eine Rechnung über 29,99 Euro – und ihr Antrag wird gar nicht zur zuständigen Behörde weitergeleitet. Sie haben also gar kein Wohngeld beantragt.

Die angeblichen Anträge werden vom Betreiber der Website, der SSS-Software Special Service GmbH, an das Bauministerium (BMWSB) weitergeleitet. Nach Angaben des BMWSB sind dort bereits tausende Anträge per Post eingegangen. Allerdings ist das Ministerium nicht zuständig und wird diese Anträge nicht bearbeiten.

Vorsicht vor online-wohngeld.de! Darum warnen wir:

  • Es wird kein Wohngeldantrag bei einer (zuständigen) Wohngeldstelle gestellt!
  • Es werden nach Aussage der  Betreiber „formlose fristwahrende Erstanträge“ erstellt. Unserer Einschätzung nach sind sie nicht fristwahrend.
  • Nutzer:innen nehmen bei normaler Bildschirmauflösung den Preis nicht wahr, wenn sie oben direkt auf „Jetzt beantragen“ klicken. Denn dann scrollt die Seite zum Eingabeformular runter. Der Preis wird nicht in der Nähe des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ genannt.
  • Was die Website für Nutzer:innen leistet, wird nicht klar kommuniziert.


 

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Was können Sie tun?

 

Wenn Sie auf das Angebot reingefallen sind:

  • Stellen Sie unbedingt einen Antrag auf Wohngeld bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle in Ihrer Gemeinde. Sonst verlieren Sie wertvolle Zeit, denn Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde.
  • Abonnieren Sie weiter unten unseren News-Alert – damit informieren wir Sie, wenn es Neuigkeiten in unserem Verfahren gibt.


 

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Was tun wir?

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter wegen unzureichender Informationen abgemahnt. Je nach Reaktion ziehen wir eine Unterlassungsklage in Erwägung. 

Außerdem prüfen wir auch eine Sammelklage, um das Geld für Sie zurückzuholen. Kommt die Sammelklage zustande, können Sie sich beteiligen! 

Über den News-Alert bleiben Sie auf dem Laufenden. Dort informieren wir zum Beispiel, falls eine Teilnahme an der Klage möglich ist. 

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Weitere Informationen und Wissenswertes

 

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Zinsnachzahlungen für Prämiensparer:innen in Mansfeld-Südharz und Stendal

Die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.