Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Verspätet sich Ihr Flug oder fällt er aus, weil Personal einer Fluggesellschaft streikt, sind die Airline oder der Reiseveranstalter Ihre Ansprechpartner für Ansprüche.
- Wird bei Eisenbahngesellschaften gestreikt, gelten die europäischen Fahrgastrechte. Oft gibt es aber auch Kulanz der Unternehmen.
- Bei Streik im kommunalen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) haben Sie keine Ansprüche und können auch keine zusätzlichen Kosten (zum Beispiel für Taxifahrten) zurück fordern.
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Streik am Flughafen
Streikt das Personal der Airline, werden Flüge oft verschoben oder gestrichen. Die Fluggesellschaft oder Ihr Reiseveranstalter müssen dafür sorgen, dass Sie anderweitig ihr Ziel erreichen – oder Sie können Ihr Geld für die Tickets zurückverlangen. Zudem können weitere Ansprüche wie z. B. Ausgleichsleistungen bestehen - die man auch mit einer App der Verbraucherzentrale prüfen kann. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, wenden Sie sich also an Ihren Reiseveranstalter. Haben Sie einen Flug bei der betroffenen Fluggesellschaft gebucht, wenden Sie sich an diese.
Bei Streik des Sicherheitspersonals verhält es sich anders – denn auf Verzögerungen bei den Kontrollen haben die Fluggesellschaften keinen Einfluss. Mögliche Ansprüche können dann nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.
Welche Ansprüche Sie je nach konkreten Umständen bei Streik stellen können, haben wir auf dieser Sonderseite zusammengestellt.
Streik bei der Eisenbahn
Wenn Sie wegen eines Streiks bei einem Eisenbahnunternehmen viel zu spät oder gar nicht an Ihr Ziel kommen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Die Deutsche Bahn und private Unternehmen bieten dafür Formulare an, unter anderem auf ihren Internetseiten. Für online gekaufte Fahrkarten können Entschädigungsanträge auch online gestellt werden, zum Beispiel über die App "DB Navigator". Die Bahn empfiehlt, dass Sie sich Verspätungen immer von Mitarbeitenden des Unternehmens bestätigen lassen. In welchen Fällen Sie in welcher Form Erstattungen und Entschädigungen fordern können, lesen Sie in diesem Artikel.
Streik im ÖPNV
Die Europäische Fahrgastrechteverordnung regelt, in welchen Fällen Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Sie gilt aber nur für Eisenbahnunternehmen wie die Deutsche Bahn oder andere Unternehmen, die Züge betreiben. Wenn Linienbusse, Straßenbahnen und U-Bahnen nicht fahren, können Sie keine Ansprüche geltend machen.
Ausführliche Informationen
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.