Containern von Lebensmitteln: Was das ist und warum es verboten ist

Stand:
Containern, also das Mitnehmen von weggeworfenen Lebensmitteln aus Abfallcontainern, ist Diebstahl. Anfang 2023 hat sich der Bundestag erstmals mit einem Gesetz befasst, das Containern entkriminalisieren soll.
Weggeworfene Lebensmittel in einem Container.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Containern ist rechtswidrig und stellt den Straftatbestand des Diebstahls dar.Anfang des Jahres hat sich der Bundestag erstmals mit einem Gesetzentwurf befasst, um das Container zu entkriminalisieren.
  • Doch bereits das geltende Recht bietet Möglichkeiten, von einer Bestrafung abzusehen.
  • Der Handel lehnt die Legalisierung des Containerns ab. Unter anderem deshalb, weil Lebensmittel aus Abfallcontainern bei Verzehr die Gesundheit schädigen können und der Handel dafür haftet.
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Was ist Containern und warum ist es strafbar?

Containern oder Mülltauchen bedeutet, dass Sie entsorgte, aber vermutlich noch genießbare Lebensmittel mitnehmen, zum Beispiel aus Abfallcontainern von Supermärkten und Discountern. Das ist rechtswidrig. Es stellt den Straftatbestand des Diebstahls dar und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Gut zu wissen: Schon wenn Sie das Gelände eines Supermarktes oder Discounters betreten, auf dem der Container steht, kann das als Hausfriedensbruch gelten. Oft sind die Container mit Schlössern, Toren oder anderen Vorrichtungen gesichert. Deshalb entsteht beim Öffnen meist ein Sachschaden.

Wird Containern bald straffrei?

Im Januar 2023 schlugen Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesernährungsminister Cem Özdemir vor, zukünftig im Einzelfall von Strafverfahren wegen Containern abzusehen. Die Straffreiheit bezieht sich allerdings nur auf entsorgte Lebensmittel. Wer sich beispielsweise Zugang zu abgeschlossenen Toren und Tonnen verschafft, muss weiterhin mit Strafen wegen Hausfriedensbruchs oder Sachbeschädigung rechnen.

Straffreiheit ist bereits jetzt möglich

Das geltende Recht bietet bereits jetzt Wege, eine Bestrafung zu umgehen:

  1. Der Eigentümer des Discounters oder Supermarktes kann auf ein Strafantragsrecht verzichten, wenn etwa der Hausfriedensbruch, die Sachbeschädigung und /oder der Diebstahl geringwertig ist. ­
  2. Die Staatsanwaltschaft kann von einer Verfolgung der Tat absehen oder das Strafverfahren vorzeitig einstellen. ­
  3. Das Strafgericht kann auch nur eine Verwarnung aussprechen.

Ist eine Änderung von Straf- und Bußgeldverfahren für das Containern überhaupt nötig?

Der Vorschlag der Bundesminister sieht vor, die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren zu ändern. Nur die Bundesländer können diese Änderung beschließen. Eine Gesetzesänderung auf Bundesebene ist dagegen vorerst nicht geplant.

Der Mehrwert steht allerdings in Frage, weil bisher die Staatsanwaltschaften und Gerichte es bei Anzeigen wegen Containern die Ermittlungsverfahren meist einstellen oder es meist bei Geldstrafen oder Sozialstunden belassen haben. Die Bundesländer begründen ihre Ablehnung der Gesetzesänderung damit, dass die Entkriminalisierung des Containerns im Strafgesetzbuch und nicht im Verfahrensrecht erfolgten müsste. 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht ähnlich argumentiert und eine Klage zweier Studentinnen abgewiesen. Danach blieb Containern strafbar, da nur der Bundestag über Straffreiheit entscheiden kann.

Darum ist der Handel gegen eine Änderung der Strafverfahren

Der Handel lehnt die Legalisierung des Containerns ab. Hintergrund: Wenn Händler Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum verkaufen, gehen die Gewährleistung und damit auch Haftung, was Lebensmittelsicherheit angeht, vom Hersteller auf den Händler über. Dies gilt auch für "unentgeltlich abgegebene" Lebensmittel. Haftungsrisiken aufgrund von Lebensmittelinfektionen durch "containerte" Lebensmittel, die gerade bei leicht verderblichen Lebensmitteln bestehen können, wollen Händler aber nicht riskieren.

Grundsätzlich sind Lebensmittel zwar auch nach Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums noch verzehrbar und verkaufsfähig, aber dafür wäre eine vorherige Qualitätskontrolle durch den Händler nötig, um sich rechtlich abzusichern. Dies aber will der Handel aber mit Verweis auf die Kosten nicht leisten.

Containern bedarf also großer Aufmerksamkeit und eines gewissen Fachwissens. Sollte es dazu kommen, dass der Vorschlag der Politik doch noch umgesetzt wird, ist zu erwarten, dass der Handel seine Container und Grundstücke noch besser sichert oder gar Presscontainer verwendet, so dass ein Zugang zu entsorgten Lebensmitteln nicht mehr möglich ist.

Verbraucherzentralen: Lebensmittelverschwendung vermeiden, Ernährungsarmut bekämpfen

Entsorgte Lebensmittel stehen am Ende der Kette. Viel sinnvoller wäre es, die Lebensmittelabfälle würden gar nicht erst entstehen. Doch Deutschland hat kein ressourcensparendes Lebensmittelsystem: Überproduktion und Überangebot sind an der Tagesordnung.

Sieht mal ein Obst oder Gemüse nicht perfekt aus, kommt es gar nicht erst in den Handel, sondern wird gleich in der Landwirtschaft aussortiert oder untergepflügt. Oder Lebensmittel mit Mindesthaltbarkeitsdatum werden bis zu fünf Tagen vor Erreichen des Datums aus dem Regalen entfernt und entsorgt. Handel und Politik sind also gefordert, Lebensmittelverschwendung gar nicht erst entstehen zu lassen, sowie Ernährungsarmut zu bekämpfen.

Noch nie gab es so viele Bedürftige. Ernährungsarmut ist in Deutschland bittere Realität. Es gibt Bedürftige, die Essen aus Containern holen, weil sie sich den Einkauf nicht mehr leisten können. Tafeln und andere soziale Organisationen geben zwar gespendete Lebensmittel an Menschen mit geringem Einkommen aus. Doch nicht alle wollen oder können sie aufsuchen. Zudem reicht das Angebot der bundesweit 975 Tafeln für die bis zu 2 Mio. Tafelkund:innen an vielen Stellen nicht mehr aus.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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