Das Wichtigste in Kürze:
- Wer beruflich oder privat in der EU unterwegs ist, zahlt grundsätzlich keine Roaming-Gebühren mehr.
- Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen: Unter Umständen haben Sie zum Beispiel nicht ihr volles Datenvolumen zur Verfügung. Auch wer dauerhaft in einem Land lebt, aber einen Mobilfunkvertrag in einem anderen abschließt, kann vom kostenlosen Roaming ausgenommen sein.
- Es gelten zudem Kosten-Obergrenzen für Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder: sie dürfen maximal 19 Cent pro Minute, eine SMS höchstens 6 Cent kosten.
Nach der geltenden EU-Roaming-Verordnung, neu gefasst ab 1. Juli 2022 und gültig bis 30. Juni 2032, telefonieren Sie in der EU zu den Konditionen Ihres nationalen Tarifes. Was Sie dabei beachten sollten und welche Kosten dennoch auf Sie zukommen könnten, lesen Sie in unseren häufigen Fragen und Antworten zum Roaming in der EU.
Kostenfalle Sonderrufnummern
Beachten Sie, dass insbesondere bei der Anwahl von Sonderrufnummern aus dem Ausland zusätzliche Kosten entstehen können, da diese unter Umständen nicht unter die "Roam like at Home"-Regelung fallen. Die angegebenen Preise gelten nur für Anrufe aus Deutschland. über das Kostenrisiko müssen die Roaming-Anbieter Sie nach den neuen Regelungen nun auch bei der Einreise informieren.
Erkundigen Sie sich aber am besten vor der Reise nach den Konditionen und Hinweisen zu den Sondernummern und prüfen Sie, ob es nicht auch eine normale Festnetznummer mit Ortsvorwahl gibt.
- Was besagt die EU-Roaming-Verordnung?
Seit dem 15. Juni 2017 fallen grundsätzlich keine Aufschläge auf die (nationalen) vereinbarten Tarife an. Das regelt die EU-Roaming-Verordnung, die für alle Vebindungen bis zum 30. Juni 2022 gilt. Die neue Verordnung gilt ab dem 1. Juli 2022 und läuft bis zum 30. Juni 2032, so dass Sie weiterhin innerhalb der EU und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zum Heimattarif telefonieren, Nachrichten verschicken und surfen können.
Welche Fallen bei Fernreisen in Nicht-EU-Länder lauern, erklären wir in diesem Beitrag.
- Was bedeutet der Slogan "Roam like at home!"?
Das Telefon nutzen, als ob man zu Hause wäre. Sie können so wie es Ihr Tarif und Vertrag zulassen ohne zusätzliche Gebühren telefonieren, SMS senden oder im Internet surfen. Das heißt: solange Sie den Roamingdienst angemessen nutzen ("Fair Use").
Anbieter müssen nun zudem auch für eine gleichbleibende Qualität sorgen. Das heißt, wenn Sie zu Hause 4G nutzen, dürfen Sie im EU-Ausland nicht einfach auf 3G beschränkt werden. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn die Netzte und Technologien im Ausland nicht zur Verfügung stehen.
- Wer kann das Roaming zu diesen Bedingungen nutzen?
Alle, die beispielsweise in Deutschland wohnen, jedoch in der EU reisen, um zu arbeiten oder Urlaub zu machen.
"Zu Hause" meint den (melderechtlichen) Wohnsitz und damit ein Land, in dem eine Person ihre festen Verbindungen hat. Auch Verbraucher, die Vollzeit studieren oder (entsandt) arbeiten und damit einen wesentlichen und wiederkehrenden Teil ihrer Zeit in einem anderen EU-Land verbringen, können roamen.
Ab einer gewissen Dauer des Auslandsaufenthaltes dürfen aber Zuschläge berechnet werden. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt "Gibt es eine zeitliche Beschränkung, wie lange ich sicher unter 'roam like at home' falle?".
- Muss ich etwas tun, um kostenfreies Roaming zu bekommen?
Der EU-Roamingtarif muss automatisch voreingestellt sein. Eine Ausnahme gibt es, wenn Verbraucher:innen sich bewusst für einen speziellen Roamingtarif bzw. Roamingpaket entschieden haben.
Im Zweifel fragen Sie vor einer Reise ins EU-Ausland Ihren Anbieter und erkundigen sich nach den Einstellungen Ihres Tarifs. Stellen Sie fest, dass Sie weiterhin Roaming-Aufschläge zahlen sollen, dann muss ein Wechsel zu den Roam-like-at-Home-Regeln grundsätzlich innerhalb eines Werktages kostenlos erfolgen.
- Für welche Länder gilt die EU-Roaming-Verordnung?
Die EU-Roaming-Verordnung gilt für die 27 EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie die sogenannten EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.
Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU, gilt für dieses Land nicht mehr die EU-Roaming-Verordnung. Zumindest derzeit ändere sich nach Angaben für Kund:innen der Anbieter Telekom, Vodafone, o2 und 1&1 nichts. Teilweise begrenzen die Anbieter aber ihr Entgegenkommen zeitlich. Informieren Sie sich vor der Reise bei Ihrem Anbieter über die aktuellen Konditionen.
Achtung: Die EU-Roaming-Verordnung gilt nur für die aufgezählten Länder (also nicht für die Schweiz oder Türkei) und nicht für Mobilfunknetze von Flugzeugen und Schiffen.
Die EU-Roaming-Verordnung gilt nicht für San Marino, Andorra, die Isle of Man, die Kanalinseln, Gibraltar, die Vatikanstadt und Überseegebiete in der Karibik. Manche Provider ordnen diese Gebiete trotzdem der EU-Länderliste zu, andere aber nicht. Schauen Sie also vor Ihrer Reise genau nach!
- Was dürfen Telefonate und SMS vom Heimatland ins EU-Ausland kosten?
Egal ob per Handy oder übers Festnetz: Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder kosten seit 15. Mai 2019 netto grundsätzlich nur noch maximal 19 Cent pro Minute. Eine SMS darf ab dann für höchstens sechs Cent ohne Mehrwertsteuer versandt werden.
Das heißt: Wer auf Basis seines in Deutschland geschlossenen Vertrags eine Telefonverbindung aus Deutschland heraus in ein anderes EU- oder EWR-Land anwählt, oder die Gebiete in äußerster Randlage, oder dorthin eine Kurznachricht schickt, dem werden in der Regel höchstens die Kosten in Höhe der neuen Preisobergrenzen berechnet.
Die Regelung zu den Preisobergrenzen für Telefonate und SMS vom Inland ins EU-Ausland wurde um weitere fünf Jahre - bis 2029 - verlängert.
Auf diese Besonderheiten müssen Sie achten:
Die Preisobergrenze gilt für Telefonate oder SMS, wenn die verbrauchten Einheiten pro Minute oder pro SMS abgerechnet werden. Telekommunikationsunternehmen können zusätzlich spezielle Tarife anbieten, die die Preisobergrenze nicht berücksichtigen. Dies ist etwa der Fall, wenn Kund:innen einen Tarif buchen, der Gespräche sowie SMS ins EU-Ausland aber auch für Drittländer umfasst. Für solche speziellen Tarife können Anbieter die Preise weiterhin selbst festlegen.
Auch bei Flatrate-Verträgen, die neben Auslandsgesprächen in EU-Länder auch solche in Nicht-EU Länder umfassen, müssen die Preisobergrenzen nicht beachtet werden.
Dies ändert sich schlagartig, sobald die Minuten- oder SMS-Pakete der Flatrate aufgebraucht sind. Ab dann dürfen nur Kosten in Höhe der gedeckelten Preise berechnet werden. Sie sollten für Auslandsgespräche rechtzeitig prüfen, ob ein Flatrate-Tarif für Sie günstiger ist, wenn die Preisobergrenzen wegfallen.
Seien Sie auch bei Sonderrufnummern vorsichtig: Hier gelten die Preisgrenzen nur für die Verbindung. Für die Dienstleistung, die unter solchen Rufnummern angeboten wird, gelten die Preisgrenzen nicht. Es können also Kosten entstehen.
- Was dürfen Telefonate und SMS vom EU-Ausland ins EU-Ausland oder Heimatland kosten?
Dazu sagt die EU-Roaming-Verordnung, dass solche Gespräche wie Inlandsgespräche in Ihrem Heimatland gemäß Ihres Mobilfunktarifs abgerechnet werden. Beispiel: Sie befinden sich in Spanien und rufen einen Anschluss in Deutschland an. Dafür fallen Kosten an, wie für ein Telefonat von Deutschland nach Deutschland.
Das gleiche gilt, wenn Sie in Spanien einen Anschluss in Spanien oder einem anderen EU/EWR-Land wählen – auch das wird abgerechnet wie ein Telefonat von Deutschland nach Deutschland.
- Gibt es eine zeitliche Beschränkung, wie lange ich sicher unter "roam like at home" falle?
Grundsätzlich gilt: Solange Sie mehr Zeit "zu Hause", das heißt in Ihrem heimatlichen EU-Staat verbringen und Sie Ihr mobiles Endgerät mehr im heimatlichen nationalen Netz verwenden, gilt für Sie die EU-Roaming-Verordnung.
Ausnahmen gibt es, wenn der Netzbetreiber erkennen kann, dass Sie die meiste Zeit oder innerhalb von vier Monaten mehr Zeit im EU-Ausland verbringen und in dieser Zeit mehr telefonieren, SMS schreiben oder surfen als im heimatlichen nationalen Netz. Über die Dauer des "Beobachtungszeitraumes" wird Ihr Anbieter Sie im Vertrag informieren.
Ihr Mobilfunkanbieter erfasst Ihren Aufenthaltsort und die entstandenen Verbindungen. Er wird Ihnen eine Warnung zusenden, dass Roaming-Aufschläge anfallen können, sofern sich innerhalb von 2 Wochen Ihr Nutzungsverhalten nicht ändert oder Sie nicht nachweisen, dass Sie sich überwiegend im Inland aufhalten und Sie auffordern innerhalb von 14 Tagen zu Ihrem Telefonie-Verhalten Stellung zu nehmen.
Nutzen Sie Ihr Smartphone weiter wie zu Hause, wird ein Entgelt auf Ihre Verbindungen aufgeschlagen. Dies wird ab 1. Juli 2022 netto auf maximal 2,2 Cent pro Minute des Anrufs und 0,4 Cent pro SMS begrenzt.
Für Daten beträgt das Entgelt derzeit 1,55 Euro netto je GB.
- Ist das Volumen begrenzt, wenn ich anrufe, SMS versende und mobile Daten verwende?
Wenn Sie zu Hause unbegrenzt telefonieren und Nachrichten schreiben, tun sie das auch weiterhin. Haben Sie einen unbegrenzten mobilen Datentarif oder einen sehr billigen, dann kann Ihnen Ihr Anbieter ein ("Fair Use") Limit für die Datenverwendung während des Roaming auferlegen.
Ist dies der Fall, wird Ihr Anbieter Sie im Voraus über eine solche Grenze informieren und Sie benachrichtigen, falls Sie diese erreichen. Diese Schutzgrenze sollte hoch genug sein, um wie gewohnt die mobilen Daten zu verwenden.Übersteigen Sie die Grenze, können Sie weiterhin das Datenroaming nutzen, allerdings fallen hier Kosten an. Maximal sind das derzeit 1,55 Euro netto pro GB.
Zudem gibt es für mobiles Internet einen Kosten-Airbag. Dieser gilt sogar bei Aufenthalten außerhalb der EU, soweit eine Echtzeit Überwachung möglich ist. Sie liegt standardmäßig bei 59,50 Euro.
Ist dieser Betrag erreicht, sollte die mobile Internetverbindung getrennt werden. Sind 80 Prozent des Limits ausgeschöpft, müssen Sie vorgewarnt werden. Sie können diesen Schutzmechanismus aktiv deaktivieren, ratsam ist das aber in den meisten Fällen nicht.
- Wie erkenne ich das Limit für meine mobilen Daten?
Grundsätzlich können Sie Ihre mobilen Daten verwenden. Ihr Anbieter muss Ihnen mitteilen, wie viel Datenvolumen Sie im Ausland verbrauchen können. Informiert Ihr Anbieter Sie nicht ausdrücklich über ein Roaming-Datenlimit, können Sie im Ausland das volle Datenvolumen verwenden.
- Vorsicht bei Telefonaten im WLAN
Zum Surfen im Internet können Sie viele Hotspots und WLAN-Netzwerke im Ausland kostenlos nutzen. Teuer kann es aber werden, wenn Sie über WLAN telefonieren. Viele Smartphones unterstützen dies. Die Technik wird "VoWiFi" (englisch: Voice over Wireless Fidelity) genannt. Sie kann auch WLAN-Call oder WiFi-Call heißen. Ihr Mobilfunkanbieter muss die Funktion möglicherweise erst freischalten. Und er kann zusätzliche Kosten für solche Telefonate berechnen, denn sie fallen nicht unter die EU-Roaming-Verordnung.
Um Kostenfallen zu vermeiden, erkundigen Sie sich unbedingt vor dem Auslandsaufenthalt bei Ihrem Anbieter über die Konditionen für die Datennutzung im Ausland. Meist sind die klassischen Anrufe und damit die Regelungen zum EU-Roaming im EU-Ausland die bessere Wahl.
Alternativ können Sie auch über viele Messenger oder andere Apps z.B. im kostenlosen Hotel-WLAN telefonieren.
- Was kann ich tun, wenn ich nach dem Urlaub eine hohe Abrechnung bekomme?
Wenn Sie mit Ihrer Mobilfunkrechnung nicht einverstanden sind, beanstanden und reklamieren Sie diese innerhalb von acht Wochen nach Zugang gegenüber Ihrem Anbieter. Bestreiten Sie das Zustandekommen der Verbindungen mit den überhöhten und nicht nachvollziehbaren Roaming-Kosten.
Dafür können Sie unseren interaktiven Musterbrief nutzen.
Fordern Sie ein technisches Prüfprotokoll und, soweit noch nicht vorliegend, einen Entgeltnachweis – eine Art Einzelverbindungsnachweis im Rahmen des Beanstandungsverfahrens – an. Stehen die fraglichen Verbindungen auf dem Entgeltnachweis, gelten sie rechtlich als Anscheinsbeweis und somit als geführt. Sie müssen dann das Gegenteil beweisen.
Kommt Ihr Anbieter der Nachweispflicht nicht nach, weshalb Sie ggf. nicht nach dem EU-regulierten Tarif abgerechnet werden konnten, wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur.
Ob ein Widerspruch Erfolg hat, kann nicht pauschal beurteilt werden und ist einzelfallabhängig. Buchen Sie das per Lastschrift abgebuchte Entgelt wieder zurück und überweisen Sie dem Mobilfunkanbieter das unstrittige Entgelt. Benennen Sie die unstreitigen Rechnungspositionen. Die Verbraucherzentralen beraten Sie in diesen Fragen.
- Ich wohne in der Nähe einer Ländergrenze und mein Netzwerk verbindet sich oft mit dem des Nachbarlandes. Ist dies nachteilig für mich?
Sofern das Nachbarland ebenso zur EU gehört: Nein. Ihr Telefon muss sich einmal am Tag in das heimische (nationale) Netz einwählen. Damit erkennt Ihr Anbieter, dass Sie nicht "roamen". Der Tag wird als inländische Nutzung gezählt. Ihr Anbieter wird Sie informieren, wie Sie unbeabsichtigtes Roaming vermeiden können.
Aber Vorsicht! Gehört das Nachbarland nicht zur EU und hat sich das Handy mit dem Netz des Nachbarlandes verbunden, so greift auch nicht mehr die EU-Roaming-Verordnung. Es entstehen dann möglicherweise höhere Kosten, da die Kosten für den Nicht-EU Auslandstarif anfallen.
Um unvorhergesehene Kosten zu vermeiden, prüfen Sie in Grenznähe zu einem Nicht-EU Land daher immer unbedingt, ob Ihr Handy noch mit dem Netz des EU-Landes verbunden ist. Deaktivieren Sie zur Sicherheit die automatische Netzwahl in Ihrem Mobiltelefon.- Brauche ich eine vorübergehende lokale SIM bei Reisen ins Ausland, um ggf. günstiger zu telefonieren?
Nein, wenn Sie nicht länger als ein paar (Urlaubs-)Wochen verreisen wollen und zu Hause sowieso einen bindenden Vertrag haben, brauchen Sie keine ausländische SIM-Karte.
- Was muss ich bei Prepaid-Karten beachten?
Auch bei Prepaid-Karten gilt der Grundsatz: Telefonieren und Surfen im EU-Ausland kostet das gleiche wie zu Hause. Eine kleine Ausnahme gibt es aber für sehr preiswerte Anbieter und Verträge ohne Inklusivvolumen: Hierbei sind die regulierten Höchstpreise zu beachten. Diese belaufen sich seit 1. Januar 2024 netto auf 1,55 Euro pro GB. Eine Berechnung finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur. Bei einigen Prepaid-Angeboten ist das Roaming nicht zulässig oder möglich.
Bei den meisten Prepaid-Handys ist Roaming in der Regel bereits aktiviert. Die Roaming-Möglichkeiten der verschiedenen Netzbetreiber sind jedoch unterschiedlich. Deshalb sollten Sie sich vor Reisen stets informieren, ob im Reiseland die eigene Prepaid-Karte auch nutzbar ist.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Brandenburg und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.