Unvollständige, defekte oder gar keine Retoure beim Online-Shop angekommen
Ein typischer Fall: Sie erhalten 5 Produkte, stellen aber fest, dass 3 davon nicht Ihren Vorstellungen entsprechen. Sie melden sich also beim Online-Shop und stornieren die 3 Artikel. Dann verpacken Sie die Produkte so, wie Sie sie erhalten haben, und bringen Sie zu einem Paketdienstleister. Ein paar Tage später kommt dann die Nachricht des Online-Shops mit einer der folgenden Aussagen:
- Defekte Retoure
Die Ware sei beschädigt – beispielsweise weil Sie die Artikel im Paket nicht ausreichend geschützt hätten. Leider können Ihnen das Geld daher nicht zurücküberwiesen werden. - Unvollständige Retoure
Ihnen könne nur ein Teilbetrag zurücküberwiesen werden, denn von den 3 Produkten seien nur 2 angekommen bzw. hätten im Paket gelegen. - Verloren gegangene Retoure
Innerhalb der eingeräumten Frist von 14 Tagen sei keine Retoure beim Online-Shop eingegangen. Der Kaufbetrag wird also nicht erstattet.
Was nun? Im Nachhinein ist es für Sie schwer nachzuweisen, dass Sie alles vollständig verpackt und unbeschädigt abgeschickt haben. Sie sollten natürlich den Online-Shop kontaktieren und erklären, dass Sie die Ware so wie erhalten auch zurückgeschickt haben. Auch dem Zahlungsdienstleister, wie etwa Paypal oder Klarna, können Sie die Situation schildern, sofern Sie keine Vorkasse geleistet haben und die Zahlung des Rechnungsbetrags noch ansteht.
Zumindest erhöhen Sie mit diesen Maßnahmen Ihre Chancen, dass Anbieter anstehende Zahlungsansprüche nicht weiterverfolgen, bzw. dass Sie besser beweisen können, dass Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegenüber dem Anbieter haben.
Die Verbraucherzentralen empfehlen daher schon vor der Rücksendung der Bestellung, Nachweise zu sammeln.