Riester-Rentenversicherungen

Stand:
Die Riester-Rentenversicherung ist nach dem gleichen Prinzip aufgebaut wie konventionelle Rentenversicherungen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Riester-Rentenversicherung ist nach dem gleichen Prinzip aufgebaut wie konventionelle Rentenversicherungen.
  • Sie wird sowohl von Versicherungsgesellschaften als auch von Banken und Sparkassen als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung vertrieben. Die Produkte unterscheiden sich in der Anlage der Sparbeiträge.
  • Bei der klassischen Rentenversicherung überwiegt der Aspekt der Sicherheit; die fondsgebundene Variante setzt dagegen eher auf Renditechancen.
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Die Riester-Rentenversicherung wird sowohl von Versicherungsgesellschaften als auch von Banken und Sparkassen als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung vertrieben. Die Produkte unterscheiden sich in der Anlage der Sparbeiträge.

Rentenversicherung allgemein

Unter Leibrente versteht man eine lebenslange, personenbezogene, regelmäßig wiederkehrende Leistung bis zum Tod. Stirbt der Versicherte in der Rentenphase, fällt noch vorhandenes Kapital in den "Topf" der Versichertengemeinschaft. Sind Hinterbliebene abzusichern, kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Die Rente wird dann nach dem Tod für die vereinbarte Zeit weiter gezahlt.

Stirbt der Versicherte beispielsweise bei einer vereinbarten Rentengarantiezeit von 10 Jahren nach 6 Jahren, wird die Rente noch 4 Jahre weiter gezahlt.

Der Beginn der Rentenzahlung wird in der Regel vertraglich vereinbart. Man unterscheidet die sofort beginnende und die aufgeschobene Rente. Bei ersterer setzt die Rentenzahlung gegen Einmalbeitrag sofort ein. Bei letzterer beginnt die Zahlung der Rente nach einer Ansparphase.

Die Versicherungsgesellschaft legt die Sparbeträge an und kalkuliert die sogenannte garantierte Rente.

Klassische Riester-Rentenversicherung

Dies ist eine auf Sicherheit bedachte Anlageform.  Die gesetzlichen Vorgaben zur Anlage der Sparbeiträge sehen einen Mix aus festverzinslichen Wertpapieren bester Bonität, Immobilien und Aktien vor. Der Aktienanteil durfte früher eine Größenordnung von 35 Prozent nicht überschreiten. Er lag in der Vergangenheit bei den Versicherern deutlich darunter und erreichte selten mehr als zehn Prozent.

Ferner muss die klassische Riester-Rentenversicherung dem Sparer für Neuabschlüsse ab dem 1. Januar 2017 auf seinen Sparanteil eine Verzinsung von derzeit maximal 0,9 Prozent garantieren. Dieser umgangssprachlich als Garantiezins bezeichnet soll für Neuabschlüsse ab 2022 auf nur noch 0,25 Prozent gesenkt. Versicherungsgesellschaften sind dadurch in der Lage schon mit Vertragsbeginn  die Zusage einer später garantierten Rente zu geben. Je nach Entwicklung am Kapitalmarkt und Anlagegeschick können höhere Erträge erzielt. Diese erhöhen in der Leistungsphase ausgezahlte Renten.

Für den Vergleich von Angeboten sollte das Augenmerk auf der garantierten Rente liegen. Die Überschussrente ist lediglich eine Prognose, die eintreten kann, aber nicht muss.

Aufgrund der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase, haben die Versicherungsgesellschaften das Neugeschäft mit klassischen Riesterrentenversicherungen nahezu eingestellt. Es gibt nur noch wenige die ein Angebot haben. Stattdessen bekommen einige Verbraucher für Altverträge ein Angebot zum Wechsel in vermeintlich renditestärkere fondsgebundene Riesterrentenversicherungen. Ein Wechsel sollte gut überlegt werden. Denn man "tauscht" einen Vertrag mit einem hohen Garantiezins in ein Produkt das im Fall der Fälle lediglich die gesetzliche Beitragsgarantie vorsieht.

Höchstrechnungszins / Garantiezins

Die derzeit bei einem Vertragsabschluss maximal garantierten 0,9 Prozent Zinsen werden fachsprachlich als "Höchstrechnungszins" bezeichnet, umgangssprachlich gern auch "Garantiezins" genannt. Wichtig: Versicherer müssen nicht 0,9 Prozent zahlen, sie können auch weniger bieten. Der maximale Zins ist überdies nicht auf ewig fixiert, er kann sich ändern; die jeweilige Höhe legt der Gesetzgeber fest. In der Spitze lag der Höchstrechnungszins in der Zeit von  Juli 1994 bis Juni 2000 bei 4 Prozent. Seither ging's stetig bergab. Weil der Garantiezins vom Gesetzgeber an die Entwicklung an den Kapitalmärkten angepasst wird,  erhalten Versicherungskunden - je nach Zeitpunkt des Vertragsschlusses - ganz unterschiedliche Verzinsungen. So muss zum Beispiel ein im Jahr 2001 abgeschlossener Vertrag auch heute noch mit 3,25 Prozent verzinst werden - sofern dieser damalige Höchstrechnungszins im Vertrag vereinbart wurde.

Für Neuabschlüsse ab 2022 soll der Höchstrechnungszins auf 0,25 Prozent gesenkt.

Dreigeteilte Prämie: Sparen, Risikoschutz, Kosten

Allerdings wird nicht die gesamte Prämie verzinst. Vielmehr teilt sich der vom Kunden gezahlte Beitrag in drei Teile auf:  Sparen, Risiko, Kosten. Das versicherte Risiko kann zum Beispiel die Absicherung von Angehörigen sein, falls der Sparer verstirbt. Vom Beitrag zieht die Versicherung auch  ihre  Kosten für die Verwaltung und die Provisionen ab. Der größte Teil des Beitrags dient dazu, Kapital für die spätere Rente anzusparen,  das sogenannte Deckungskapital. Dieses Guthaben wird maximal mit dem "Höchstrechnungszins" oder "Garantiezins" verzinst.

Hinsichtlich der Rendite sind klassische Riesterrentenversicherungen mit Riester-Banksparplänen vergleichbar. Sie hat allerdings in der Regel höhere Kosten, die sich aus den Abschluss- und Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft ergeben.

Fondgebundene Riester-Rentenversicherung

Die fondsgebundene Riester-Rentenversicherung ist im Vergleich zu klassischen Riester-Rentenversicherung eine Anlageform, die eher auf Chancen denn auf Sicherheit setzt.
Die Versicherungsgesellschaft legt die Sparbeiträge, nach Abzug der Kosten und eines Teils für die gesetzlich vorgegebene Beitragsgarantie zum Laufzeitende, in einen oder mehreren Investmentfonds an. Sie geht davon aus, mit einer höheren Rendite ein vergleichsweise höheres Kapital für die spätere Rente zu erzielen. Die Höhe des später für die Rente zur Verfügung stehenden Kapitals hängt also von der Wertentwicklung der Investmentfonds ab.

Garantiert zum Ende der Laufzeit ist nur die Summe der gesparten Beiträge inklusive der Zulagen.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten für Neuabschlüsse ab dem 1. Januar 2017 auch Varianten mit garantierter Verzinsung von 0,9 Prozent für den Sparbeitrag wie bei der klassischen Rentenversicherung an. Die Überschüsse werden in Investmentfonds angelegt, um höhere Erträge zu erzielen.

Im Vergleich zu Riester-Fondssparplänen bieten fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen eine größere Auswahl an Fonds an. Je nach Versicherungsgesellschaft kann der Sparer die Fonds, in die investiert werden soll, wählen und darüber hinaus während der Sparphase ändern.

Fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen sind vergleichbar mit Riester-Fondssparplänen. Sie haben allerdings in der Regel höhere Kosten, die sich aus Abschluss- und Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft sowie den Kosten des jeweiligen Fonds zusammensetzen.

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