Ein Jahr ins Ausland: Diese Vorbereitungen sollten Sie für ein Auslandsjahr treffen - vom Visum bis zur Auslandskrankenversicherung.
Ob Freiwilliges Soziales Jahr, Au-Pair oder Work & Travel – es gibt jede Menge Möglichkeiten, Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Viele Schüler:innen suchen direkt nach dem Schulabschluss das Weite, andere nehmen während des Studiums oder der Ausbildung eine Auszeit und manche auch erst danach.
Das sogenannte Gap Year, mit dem viele junge Menschen eine "Lücke" zwischen 2 Lebensabschnitten schließen, ist heute eher die Regel als die Ausnahme. Doch das Gap Year sollte – vor allem wenn es im Ausland stattfindet – gut vorbereitet werden.
Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören
Was ist ein Gap Year? Kriege ich weiterhin Kindergeld? Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde? Und: Wie kümmere ich mich am besten um meine Finanzen? Die Antworten gibt es in dieser Folge Genau Genommen.
Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.
Krankenversicherung für das Gap Year abschließen
Bis zum 25. Lebensjahr greift die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse – sofern man sich in der Ausbildung befindet. Ab dem 26. Lebensjahr bietet die studentische Krankenversicherung Möglichkeiten zum Versicherungsschutz. Während eines Auslandsaufenthalts kann der Anspruch auf Leistungen der Kasse für maximal 1 Jahr ausgesetzt werden. Eine Kostenerstattung bei Erkrankungen ist dann ausgeschlossen.
Ob Blinddarmentzündung, Zahnschmerzen oder Grippe – auch während eines Gap Years kann ein Arztbesuch oder ein Aufenthalt im Krankenhaus notwendig werden. Bei der Planung der Auszeit ist daher vor allem wichtig, dass eine Krankenversicherung für das jeweilige Land abgeschlossen wird – im besten Fall geschieht dies über die Organisation, die das Entsendeprogramm durchführt. Wichtig: Die Versicherung sollte im Krankheitsfall auch die Transportkosten für die Rückkehr nach Deutschland übernehmen.
Wer seinen Auslandaufenthalt selbst organisiert, sollte Kontakt zu seiner Krankenkasse aufnehmen und klären, inwiefern Gesundheitsleistungen über die Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung in europäischen Ländern erstattet werden. Außerhalb der Europäischen Union springt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht ein. In diesem Fall empfiehlt sich eine private Auslandskrankenversicherung mit Rückkehrmöglichkeit bei einer Erkrankung.
Haftpflichtversicherung für Jahr im Ausland
Wer Schäden verursacht, muss dafür haften – auch dann, wenn er sie nicht vorsätzlich herbeigeführt hat. Insbesondere wenn Menschen verletzt werden und bleibende Behinderungen davontragen, können auf den Verursachenden Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe zukommen. Die private Haftpflichtversicherung ist daher eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Kinder sind in der Regel bei ihren Eltern mitversichert - auch noch im 1. ununterbrochenen Ausbildungsgang. Wenn die Ausbildung abgeschlossen wurde oder auch bei einer Heirat muss eine eigene private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Zunächst sollte anhand der Versicherungsbedingungen geprüft werden, ob eine Absicherung über die Familienversicherung besteht.
Wie sich der Versicherungsschutz im Ausland gestaltet, hängt vom gewählten Haftpflicht-Tarif ab. Nur bei ganz wenigen Anbietenden ist der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht auf Deutschland beschränkt. In der Regel sind Versicherte auf der ganzen Welt abgesichert, oftmals sogar ohne zeitliche Begrenzung. Zeiträume von 12 und noch mehr Monaten sind durchaus üblich.
Welche Vorgaben die Versicherung konkret macht, ist den Tarifdetails der jeweiligen Police zu entnehmen. Es empfiehlt sich, das Kleingedruckte genau zu lesen.
Gepäckversicherung für Gap Year ist unnötig
Viele junge Erwachsene erkunden die Welt auf eigene Faust – oft mit dem Rucksack auf dem Rücken. Wird dieser geklaut, ist der Ärger groß. Trotzdem raten wir von einer Gepäckversicherung ab. Warum? Die Gepäckversicherung ist ziemlich teuer (rund 500 Euro für 365 Tage und bei einer Versicherungssumme von 2.000 Euro). Zudem wird nur der Zeitwert der verlorenen Gegenstände ersetzt, nicht der Neuanschaffungspreis. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Einschränkungen in den Bedingungen der Versichernden.
Gepäck ist auf Reisen ohnehin bis zu 3 Monate in einer bestehenden Hausratversicherung mitversichert. Allerdings zahlt diese nur für Raub und nicht für Diebstahl des Gepäcks.
Hausratversicherung für Auslandsjahr? Nur bei Bedarf!
Mit einer Hausratversicherung lassen sich Gegenstände in den eigenen vier Wänden versichern. Sie springt ein bei einem Brand, einem Wasserschaden, Sturm, Hagel, Vandalismus und auch bei Einbruchdiebstählen. Sie zahlt den sogenannten Wiederbeschaffungswert – übernimmt also die Kosten, die anfallen, um gestohlene oder zerstörte Gegenstände neu zu kaufen.
Für meist spartanisch eingerichtete Gap-Year-Reisende ist eine Hausratversicherung in der Regel wenig sinnvoll. Sie kommt erst zum Tragen, wenn eine Unterkunft mit höherwertigen Gegenständen zu versichern ist. Zudem sind jüngere Menschen, die noch bei Ihren Eltern wohnen, über die Hausratversicherung der Eltern oder Familie mitversichert. Dies ist im jeweiligen Vertrag zu prüfen.
Konto und Kreditkarte fürs Gap Year
Wer im Ausland lebt, benötigt in der Regel auch ein Konto. Doch kann das deutsche Girokonto für das Auslandsjahr einfach weiterlaufen und hierfür genutzt werden? In der Regel: ja.
Innerhalb Europas bestehen nur selten Einschränkungen. In manchen Ländern kann es sinnvoll sein, auch vor Ort ein Konto einzurichten, um tägliche Bankgeschäfte kostengünstig abwickeln zu können. So oder so ist ein deutsches Konto aber als Basis immer zu empfehlen – auch für den Fall, dass es Probleme mit dem ausländischen Konto geben sollte. Vor jedem Aufenthalt ist jedoch mit der Bank in Deutschland zu klären, welche Leistungen und zu welchen Konditionen im Ausland genutzt werden können.
- Was kosten Kontobewegungen und Kreditkarten?
- Sind Überweisungen an ausländische Bankverbindungen möglich?
- Lässt sich Bargeld an den Geldautomaten meiner Aufenthaltsorte kostenfrei oder kostengünstig abheben?
- Wie praktikabel ist das deutsche Konto tatsächlich in meinem Gap-Year-Land?
Vor allem bei Kreditkarten lohnt sich ein 2. Blick aufs Angebot. Ausschlaggebend sollten nicht nur die reinen Kosten, sondern auch die Details der Konditionen sein. Mit manchen Karten lässt sich an jedem Geldautomaten der Welt kostenfrei Geld abheben, bei anderen sind die Kontobewegungen zeitlich oder räumlich limitiert. Auch die Abbuchungsvorgänge vom Konto können zu bösen Überraschungen führen, nämlich dann, wenn die Kreditkartensumme in Raten und mit teuren Zinsen eingezogen wird.
In immer mehr Ländern ist es üblich, auch Kleinstbeträge, wie den Brötchenkauf beim Bäcker oder den Cappuccino im Café bargeldlos mit Karte zu zahlen. Wichtig ist dann, eine Giro- oder Kreditkarte zu wählen, bei der nicht für jeden Zahlungsvorgang Gebühren berechnet werden. Das kann sonst schnell hohe Kosten verursachen.
Läuft das Kindergeld beim Jahr im Ausland weiter?
Kindergeld erhalten Eltern bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder. Wer danach noch – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs – Kindergeld beziehen will, muss entweder eine laufende Schul- oder Berufsausbildung nachweisen, einen Studienplatz vorweisen können oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet (und vor Ort verfügbar sein).
Einige Gap-Year-Programme wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und der Bundesfreiwilligendienst werden als eine Art Ausbildung angesehen. In diesem Fall läuft das Kindergeld weiter. Bei Sprachreisen, Work & Travel-Programmen, Au-Pair-Jobs (ohne Sprachkurs) oder auch Praktika im Ausland, die nicht Teil eines Studiums sind, hingegen endet der Kindergeldbezug. Es empfiehlt sich, vorab zu klären, welche Programme unter welchen Bedingungen zum Bezug von Kindergeld berechtigen.
Impfungen und Medikamente im Blick behalten
Andere Länder, andere Krankheiten – über notwendige Impfungen sollte man sich im Vorfeld genau informieren und ausreichend Zeit einplanen. Oftmals müssen mehrere Schutzimpfungen nachgeholt oder gänzlich neu vorgenommen werden.
Informationen darüber, welche Impfungen vor Reiseantritt erfolgen sollten, finden sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Dort kann dann das jeweilige Reiseland ausgewählt werden. Die Hinweise zu Impfungen sind unter "Reise- und Sicherheitshinweise" beim Thema Gesundheit veröffentlicht.
Tipp: Auf der Reise in die Ferne sollte auch eine kleine Reiseapotheke mit den wichtigsten Medikamenten (z.B. gegen Kopfschmerzen und Durchfall sowie Pflaster) nicht fehlen.
Werden ständig Medikamente benötigt, sollte in der Sprache des Reiselandes oder eine englischsprachige Bescheinigung des behandelnden Arztes hierüber mitgeführt werden. Ebenso ist es hilfreich, seine Blutgruppe zu kennen.
Internationalen Führerschein beantragen?
Der deutsche Führerschein ist in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt. In den übrigen Ländern innerhalb der EU ist die deutsche Fahrerlaubnis ebenfalls meistens ausreichend - aber eben nicht in allen. Das ist vorab zu prüfen. Teilweise werden, wie beispielsweise in Estland, ältere Führerscheine nicht anerkennt, sondern nur die im EU- oder Scheckkartenformat. Manchmal ist auch eine Übersetzung des Führerscheins nötig. Genauere Informationen finden sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, unter "Reiseinfos" beim jeweiligen Reiseland.
Wer sein Gap Year im außereuropäischen Ausland verbringen und Auto fahren will, muss beim Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) seines Wohnortes einen internationalen Führerschein beantragen. Bei dem internationalen Führerschein handelt es sich um kein eigenständiges Dokument, sondern um ein Zusatzdokument, das nur im Zusammenhang mit dem nationalen Führerschein gültig ist.
Visum fürs Auslandsjahr?
Wer im Ausland legal leben und arbeiten möchte, braucht in vielen Ländern ein Visum. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden sich bei den "Reise- und Sicherheitshinweisen" der ausgewählten Länder unter dem Begriff "Einreise und Zoll" Informationen über die notwendigen Reiseunterlagen sowie gegebenenfalls Verlinkungen auf die Seite der zuständigen Botschaft, bei der das Visum beantragt werden kann.