Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Sie soll die Lücke schließen, die durch ein sinkendes Niveau der gesetzlichen Rente entsteht. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Riester-Rente funktioniert.
Was ist die Riester-Rente?
Eingeführt wurde die Riester-Rente 2002 mit dem Ziel, die gesetzliche Rente zu ergänzen oder die allgemeine Absenkung des damaligen Rentenniveaus auszugleichen. Sie ist benannt nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester.
Die Riester-Rente ist, wie auch die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge (bAV), eine Form, mit staatlicher Förderung privat fürs Alter vorzusorgen.
Neben der sogenannten geförderten Altersvorsorge gibt es ungeförderte Angebote, die wegen geringer Kosten oft bessere Renditechancen bieten. Außerdem lassen sie mehr Flexibilität zu, was dem Bedarf vieler Sparer:innen besser entspricht. Wie Sie Ihr Erspartes am besten anlegen können, erfahren Sie im verlinkten Artikel. "Riestern" wird zwar vom Staat durch Zulagen und durch Sonderausgabenabzug gefördert. Die spätere Rente unterliegt allerdings in voller Höhe der Einkommenssteuer.
Wie funktioniert die Riester-Rente?
Die Riester-Rente besteht aus zwei Phasen:
- Ansparphase
- Rentenphase/Auszahlphase
In der Ansparphase zahlen Sie monatlich einen festgelegten Betrag ein. Auf diesen Sparbetrag folgt dann der staatliche Zuschuss. Diese Förderung besteht in der Ansparphase einerseits aus direkten Zulagen.
Andererseits kann die Sparleistung im Rahmen der Einkommensteuererklärung als "Sonderausgabe" angegeben werden und so zusätzlich zu Steuerersparnissen führen. Dies prüft das Finanzamt mit der so genannten Günstigerprüfung. Ist die Summe der Zulagen niedriger als die Steuerersparnis, wird die Differenz mit der Steuererklärung ausgezahlt.
Wie viel muss ich sparen, um die Förderung zu bekommen?
Im Riester-System werden Sie nur gefördert, wenn Sie eigene Sparleistungen erbringen. Um die Zulagen ungekürzt zu erhalten, muss der Gesamtsparbeitrag pro Jahr 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres betragen. Förderfähig sind pro Jahr:
- maximal 2.100 Euro und
- mindestens 60 Euro (Sockelbetrag).
Wichtig: Ohne diesen Eigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr gibt es keine Förderung.
Die Grundzulage, die jede:r Sparer:in bekommt, liegt bei 175 Euro pro Jahr. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beträgt die jährliche Zulage 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, liegt die Kinderzulage bei 300 Euro. Die Kinderzulage erhält man aber nur, solange noch Anspruch auf Kindergeld besteht.
Vom ermittelten Gesamtsparbeitrag, also den genannten maximalen 2.100 Euro, werden die Zulagen abgezogen. Nur wenn der so ermittelte Mindesteigenbeitrag, also 60 Euro mindestens, gespart wird, gibt es die Zulagen ungekürzt. Bei Unterschreitung wird die Zulage im Verhältnis des tatsächlich gezahlten Eigenbeitrages gekürzt.
Achtung: Ändern sich die Familien-, Arbeits- oder Einkommensverhältnisse, wird der gesparte Mindesteigenbeitrag eventuell zu niedrig. Das kann dazu führen, dass Zulagen gekürzt werden. Überprüfen Sie daher rechtzeitig vor Ende des jeweiligen Beitragsjahres, ob der aktuelle Eigenbeitrag für das Folgejahr ausreichend ist, um die Zulagen ungekürzt zu erhalten.
Gut zu wissen: Die Zulagen werden nicht automatisch auf den Riester-Vertrag überwiesen. Sie müssen sie spätestens bis zum Ende des 2. Kalenderjahres nach dem jeweiligen Beitragsjahr beantragen. Zulagen für Riester-Verträge des Jahres 2024 können Sie also bis spätestens 31. Dezember 2026 beantragen.
Die Anbieter versenden zum Anfang des Folgejahres den so genannten Zulageantrag, den Sie ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken müssen. Erst dann werden die Zulagen an den Anbieter ausgezahlt und von diesem auf den Sparvertrag überwiesen.
Bequemer ist die Beantragung mittels eines sogenannten Dauerzulageantrags. Damit beantragen Sie die jährlichen Zulagen automatisch.
Mehr Infos, ob sich ein Riester-Vertrag für Sie lohnt und wie gefördert wird, finden Sie im verlinkten Artikel. Oder lassen Sie sich bei den Verbraucherzentralen beraten.