Energy Drinks: Gesundheitsrisiko für Vieltrinker

Stand:
Energy Drinks sind nach wie vor sehr beliebt – vor allem bei Jugendlichen. Viele trinken sie, um wacher und fitter zu werden. Doch ein übermäßiger Konsum birgt gesundheitliche Risiken.
Mehrere Dosen mit Energydrinks

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer große Mengen Energy Drink in kurzer Zeit trinkt, riskiert gesundheitliche Probleme.
  • Es wird vermutet wird, dass die Kombination von Koffein mit anderen Inhaltsstoffen in Energy Drinks ein besonderes Risiko für die Herzgesundheit darstellt.
  • Die Verbraucherzentralen fordern ein Verkaufsverbot an Minderjährige sowie eine bessere Kennzeichnung der Produkte.
On

Was in Energy Drinks drin steckt

Die meisten Energy Drinks schmecken künstlich süß und enthalten hohe Mengen an Koffein. Meist sind es 32 Milligramm pro 100 Milliliter. Das entspricht der gesetzlichen Höchstmenge. Sie setzen sich in der Regel aus folgenden Zutaten zusammen:

Wasser, Zucker (zum Beispiel Dextrose, Glucose, Saccharose, Fruktose) und / oder Süßungsmittel, Säuerungsmittel und Säureregulatoren, Kohlensäure und Koffein. Häufig werden außerdem Vitaminmischungen zugesetzt, überwiegend B-Vitamine, sowie Taurin und Glucoronolacton und Pflanzenextrakte wie Panax Ginseng-Wurzelextrakt und Guaranasamenextrakt.

Hoher Zuckergehalt und schädliche Säuerungsmittel

Energy Drink enthalten in der Regel viel Zucker. Eine große Dose dieses Getränks, also 500 Milliliter, enthält rund 60 Gramm Zucker, umgerechnet 20 Stück Würfelzucker. Dies begünstigt die Entstehung vieler Erkrankungen wie Übergewicht und Diabetes und ist zudem schädlich für die Zähne.

Neben dem Zucker ist der Zusatz von Säuerungsmitteln wie Citronensäure ein weiterer Risikofaktor für die Zahngesundheit. Säuerungsmittel greifen den Zahnschmelz an und erhöhen somit das Kariesrisiko.

Es gibt auch zuckerfreie Energy Drinks, denen Süßstoffe wie Sucralose und/oder Zuckeraustauschstoffe wie Erythrit zugesetzt sind. Sie enthalten dadurch zwar weniger Kalorien, bringen aber andere Risiken mit sich. So sollen bestimmte Süßstoffe wie Saccharin die Darmflora verändern und den Glukosestoffwechsel stören.

Verbindliche Höchstmengen für Zusätze in Energy-Drinks

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Energy Drinks sind in Deutschland in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung festgelegt. Danach handelt es sich bei Energy Drinks um koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die maximal 320 Milligramm Koffein pro Liter enthalten dürfen. Auch für andere Zutaten gelten Höchstgehalte.

InhaltsstoffHöchstgehalt (Milligramm je Liter)
Taurin4.000
Inosit200
Glucuronolacton2.400

Kennzeichnungspflicht bei erhöhtem Koffeingehalt

Beträgt der Koffeingehalt mehr als 150 Milligramm pro Liter, müssen Getränke laut Lebensmittelinformationsverordnung seit Ende 2014 den Hinweis tragen: "Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen". In Klammern muss der Koffeingehalt in Milligramm pro 100 Milliliter angegeben werden.

Diese Anforderungen gelten auch bei loser Abgabe des Getränkes. Hier müssen die Angaben auf einem Schild auf oder neben der Ware oder in Gaststätten auf der Speise- und Getränkekarte aufgeführt sein.

Die Regelungen für den Koffeingehalt gelten nicht für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke auf der Grundlage von Kaffee oder Tee bzw. Kaffee- oder Teeextrakt, wenn "Kaffee" oder "Tee" in der Bezeichnung steht. Das ist beispielsweise bei Eistee der Fall.

Gefahren durch Energy Drinks

Eine Dose mit 250 Millilitern enthält 80 Milligramm Koffein, etwa so viel wie eine Tasse Kaffee. Das klingt zunächst harmlos, aber es bleibt oft nicht bei einer Dose. Wenn mehrere Energy Drinks hintereinander getrunken werden, können unerwünschte Wirkungen auftreten. Neben der Dosis und der Kombination mit Alkohol oder körperlicher Belastung können (nicht bekannte) Vorschädigungen des Herz-Kreislauf-Systems eine Rolle spielen.

Zu den unerwünschten Wirkungen gehören unter anderem:

  • Nervosität
  • Schlaflosigkeit
  • Übelkeit
  • Kopfschmerzen
  • Schweißausbrüche
  • Bluthochdruck
  • Herzrasen
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Herzrhythmusstörungen
  • Kreislaufkollaps

Besonders problematisch ist, dass die extreme Süße von Energy Drinks den bitteren Geschmack des Koffeins überdeckt. Dadurch werden schnell größere Mengen in kurzer Zeit getrunken.

Die Europäische Sicherheitsbehörde (EFSA) hat in einer wissenschaftlichen Bewertung Höchstmengen für die Aufnahme von Koffein angegeben. Bei Erwachsenen sind Koffein-Einzeldosen von bis zu 200 Milligramm gesundheitlich unbedenklich. Dies entspricht 2 bis 3 Tassen Kaffee oder 0,6 Liter Energy Drink. Aber auch geringere Mengen können bei Menschen, die empfindlich auf Koffein reagieren, unangenehme Nebenwirkungen haben, darunter Zittern oder Unruhe und vor allem Schlafstörungen.

Über den Tag verteilt gelten 400 Milligramm Koffein für gesunde Erwachsene als unbedenklich, ausgenommen Schwangere und Stillende. Für diese gilt nur eine Koffeinmenge bis zu 200 Milligramm (aus allen Quellen) über den Tag verteilt für den Fötus und das gestillte Kind als unbedenklich.

Auch bei Kindern und Jugendlichen ist die Höchstmenge, die sie an Koffein täglich aufnehmen sollten, in der Regel niedriger als die von Erwachsenen. Für sie besteht ein gesundheitliches Risiko, wenn sie mehr als 3 Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag aufnehmen. Dies ist bei einem gesunden jungen Menschen mit einem Körpergewicht von etwa 50 Kilogramm 150 Milligramm Koffein. Diese Menge wird schon bei einem einzigen Energy Drink mit einer handelsüblichen Größe von 500 Millilitern überschritten.

Gerade bei Jugendlichen sind zu viele Energy Drinks nicht gut fürs Herz. In einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung wurde darauf verwiesen, dass ein Energy Drink-Konsum von einem Liter und mehr bei einigen jungen Erwachsenen mit moderaten bis schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen einhergehen kann. Auch die aktuellen Ergebnisse der EDUCATE-Studie des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität München deuten darauf hin, dass der akute Konsum von Energy Drinks mit negativen Auswirkungen auf die Herz-Kreislauf-Funktion bei Kindern und Jugendlichen einhergeht, insbesondere wenn ohnehin eine erhöhtes kardiovaskuläres Risiko besteht. Das Bundeszentrum für Ernährung hat in seinem Youtube-Kanal ein Video bereitgestellt, in dem Jugendliche von ihren Erfahrungen und gesundheitlichen Folgeschäden berichten. Dabei trinken 68 Prozent der Jugendlichen in Deutschland Energy Drinks, 12 Prozent davon sehr häufig.

Bislang ist noch nicht geklärt, ob die unerwünschten Wirkungen von Koffein durch die Kombination mit anderen Inhaltsstoffen wie Taurin, Guarana oder L-Arginin verstärkt werden. Eine Studie von 2018 deutet darauf hin, dass die Kombination von Koffein mit bestimmten anderen Inhaltsstoffen die Risiken für das Herz-Kreislauf-System stärker erhören könnte als Koffein allein.

Weitere Ergebnisse zu den Höchstwerten für Koffein finden Sie bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Gefährliche Kombination mit Alkohol

Besonders gefährlich sind Energy Drinks, wenn sie auf Partys mit alkoholhaltigen Getränken zusammen getrunken werden. Das Koffein "maskiert" die Wirkung des Alkohols. Studien zeigten, dass das Gefühl der Trunkenheit deutlich verringert ist, Müdigkeit und Erschöpfung werden nicht richtig wahrgenommen. Dies führt zu einer höheren Risikobereitschaft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) führte 2013 eine Studie durch, die zeigte, dass auf Partys zum Teil mehr als ein Liter Energy Drink in Kombination mit Alkohol getrunken wird.

Es hat mehrere Todesfälle gegeben, die möglicherweise in Zusammenhang mit dem Konsum von Energy Drinks in Verbindung mit Alkohol und intensiver Bewegung wie Tanz stehen könnten. Doch ein direkter ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Konsum des Getränks und den Todesfällen ist bisher nicht nachgewiesen.

Das BfR berichtet in einer Stellungnahme zum Konsum von Energy Drinks von Fällen mit Herzrhythmusstörungen und Nierenversagen bis hin zu Todesfällen.

Forderung nach Verkaufsverbot an Minderjährige

Die Verbraucherzentralen fordern ein Verkaufsverbot an Minderjährige für alle Erfrischungsgetränke mit einem erhöhten Koffeingehalt (über 150 Milligramm je Liter). Dazu zählen viele Energy Drinks und einige Colagetränke.

In anderen Ländern gibt es das: In Polen dürfen seit Anfang 2024 Energy Drinks nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. In Schweden und Norwegen ist der Verkauf für Jugendliche unter 15 Jahren untersagt, in Litauen sind Verkäufe an Personen unter 14 Jahren verboten. In Estland gilt dies für Jugendliche unter 16 Jahren und in Lettland für Jugendliche unter 18 Jahren.

Darüber hinaus halten die Verbraucherzentralen eine bessere Kennzeichnung der Produkte für dringend erforderlich: Der Hinweis "erhöhter Koffeingehalt" ist völlig unzureichend. Der Warnhinweis muss ergänzt werden um die Nebenwirkungen in Kombination mit Alkohol und körperlicher Anstrengung. Auch der Warnhinweis "Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht geeignet", der inzwischen Pflicht ist, reicht nicht. Diese Hinweise sollten deutlich sichtbar auf der Vorderseite der Produkte stehen!

Koffeingehalte im Vergleich

  • 1 Tasse (150 Milliliter) Kaffee: 50-100 Milligramm je nach Stärke
  • 1 Espresso: 50-60 Milligramm
  • 1 Glas (200 Milliliter) Colagetränk: 20 Milligramm
  • 1 kleine Dose (250 Milliliter) Energy Drink: 80 Milligramm Koffein
  • 1 Vollmilchschokolade (100 Gramm): 3-35 Milligramm

In der Regel wird Kaffee nicht in so großen Mengen und in so kurzer Zeit getrunken wie Energy Drinks.

 

Zum Weiterlesen:

Lässt Herzen höher schlagen - Koffein, BfR2go

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.