Riester-Rente: Wer wird gefördert?

Stand:
Die staatliche Förderung erhalten alle unbeschränkt Steuerpflichtigen, die von der Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbarer Versorgungssysteme des Jahres 2001 betroffen sind.
Scrabble-Steine, die das Wort Riester-Rente bilden, liegen auf Geldscheinen und Münzgeld

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar förderberechtigten Personen.
  • Es gibt aber auch nicht förderberechtigte Personen.
  • In dieser Auflistung sehen Sie, wer zur welcher Gruppe gehört.
On

Wer gehört zu den unmittelbar Förderberechtigten?

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen, Beamte und Beamt:innen, Richter:innen, Soldaten:innen, Amtsträger:innen, freiwillig Wehrdienstleistende, Personen im Bundesfreiwilligendienst.
  • Menschen, die Arbeitslosengeld und Krankengeld beziehen, Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, ALG-II-Empfänger:innen, Bezieher Bezieher:innenvon Krankengeld, vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen.
  • Wenn Sie Vorruhestandsgeld beziehen, sofern Sie vorher pflichtversichert waren,
  • Künstler:innen, die und über die Künstlersozialkasse versichert sind.
  • Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind, zum Beispiel bei Pflege von Angehörigen,
  • geringfügig Beschäftigte, also Minijobber, die eigene Sozialversicherungsbeiträge leisten sowie
  • Menschen, die ein Kind bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres erziehen. Dies gilt für das gesamte Jahr. 

Besonderheiten für Beamte und Beamt:innen: Wer keine Sozialversicherung aus einem früheren Arbeitsverhältnis hat, muss eine sogenannte Zulagennummer bei der Dienststelle beantragen. Außerdem muss die Versorgungsstelle ermächtigt werden, die Daten über die Dienstbezüge der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund mitzuteilen. Seit 2005 müssen die Anbieter über diese Zustimmungspflicht informieren.


Wer ist mittelbar förderberechtigt?

  • Nicht förderberechtigte Ehepartner:innen - dazu zählen auch Partner:innen in eingetragenden Partnerschaften - aller unmittelbar Zulageberechtigten.

Mittelbar Förderberechtigte werden mit Zulagen gefördert, wenn sie einen eigenen Riestervertrag abschließenSpar und mit eigenen Mitteln besparen. 

Seit 2012 müssen mittelbar Förderberechtigte mindestens 60 Euro jährlich sparen. Ohne diesen Eigenbeitrag gibt es keine Förderung.


Wer zählt zu den nicht Förderberechtigten?

  • Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind,
  • Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung wie (Ärzte:innen und Ärzte, Apotheker:innen, Tierärzte:innen und Tierärzte, Architekten:innen, Rechtsanwälte:innen und Rechtsanwälte,
  • Menschen, die eine Rente beziehen wegen teilweiser Erwerbsminderung ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit,
  • geringfügig Beschäftigte, also Minijobber, die keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge leisten,
  • Studierende, die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Diese Personen können unter Umständen über den Umweg der mittelbaren Förderberechtigung doch einen eigenen Vertrag abschließen.

Ratgeber-Tipps

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023
Der aktuelle Steuer-Ratgeber führt einfach und leicht verständlich durch alle Steuerformulare und enthält viele…
Neues Wohnen im Alter
Die meisten Menschen möchten möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben, und es gibt mittlerweile viele,…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.