Was sind meine Rechte bei Verspätungen und Zugausfällen aufgrund der Generalsanierung?
Unpünktliche Züge können ein großes Ärgernis bedeuten – vor allem dann, wenn Sie durch eine minimale Verspätung Ihren Anschlusszug verpassen und so aus wenigen Minuten eine erhebliche Verzögerung entsteht.
Da Verspätungen und Zugausfälle in Folge von Baumaßnahmen in der Verantwortung der Eisenbahnunternehmen liegen, greifen grundsätzlich die Fahrgastrechte. Diese regeln, dass die Eisenbahnunternehmen Ihnen in bestimmten Fällen eine Entschädigung zahlen müssen.
Maßgeblich für die Entscheidung, ob eine Verspätung entschädigt wird, ist immer der Fahrplan – das ist bei Sanierungsarbeiten der Baustellenfahrplan. Wenn die Fahrt aufgrund der Baustelle geplant länger dauert (zum Beispiel bei Schienenersatzverkehr), dann begründet diese baustellenbedingte Verlängerung der Fahrzeit keinen Entschädigungsanspruch. Der entsteht erst, wenn auch der Baustellenfahrplan nicht eingehalten wurde.
- Fernverkehr: Bei einer Verspätung ab einer Stunde müssen die Eisenbahnunternehmen Ihnen eine Entschädigung zahlen. Diese beträgt 25 Prozent des Ticketpreises ab einer Stunde und 50 Prozent bei Verspätungen ab 120 Minuten. Kund:innen der Bahncard 100 erhalten 10 Euro (2. Klasse) oder 15 Euro (1. Klasse).
- Nahverkehr: Im Nahverkehr ist die Höhe der Entschädigung meist gering. Zeitfahrkarten wie das Deutschlandticket werden pauschal ab einer Verspätung ab 60 Minuten am Zielbahnhof mit 1,50 Euro (2. Klasse) oder. 2,25 Euro (1. Klasse) entschädigt. Fahrgäst:innen mit einer Zeitfahrkarte des Nahverkehrs müssen Verspätungen gesammelt einreichen, weil Entschädigungsbeträge unter 4 Euro nicht ausgezahlt werden. Die Verspätungsfälle müssen dabei innerhalb des Geltungszeitraums der Zeitfahrkarte liegen. Insgesamt werden maximal 25 Prozent des Zeitfahrkartenwertes, also in der Regel des Monatspreises, entschädigt.
In unserem Artikel Erstattung bei Zugverspätung: So gibt’s Geld zurück erfahren Sie, wie Sie die Erstattung beantragen.
Wenn die Verspätung oder der Zugausfall durch "höhere Gewalt" verursacht wurde, können Eisenbahnunternehmen sich von Entschädigungsansprüchen befreien. Zu höherer Gewalt zählen zum Beispiel Wetterereignisse wie Starkregen oder Stürme oder Notarzteinsätze. Sollten Sie einen solchen Fall erlebt haben, berichten Sie uns gerne darüber im Verbraucheraufruf Erfahrungen mit höherer Gewalt beim Reisen mit der Bahn?.